Barrierefreiheitserklärung -AMS eJOBmeeting
Inhalte auf dieser Seite:
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Empfohlene Browser- und Screenreaderkombinationen
- Nicht barrierefreie Inhalte
- Unverhältnismäßige Belastung
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Feedback und Kontaktangaben
- Durchsetzungsverfahren
Das AMS ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das eService eJOBmeeting und alle dazugehörigen Seiten die über die Links https://app.ams-digital.at/ejobmeeting1, https://app.ams-digital.at/ejobmeeting2, https://app.ams-digital.at/ejobmeeting3, https://app.ams-digital.at/ejobmeeting4, https://app.ams-digital.at/ejobmeeting5, erreichbar sind.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieses Service ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit Konformitätsstufe A und AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ kompatibel.
Empfohlene Browser- und Screenreaderkombinationen
- Screenreader: Jaws 2020 mit Browser: Chrome 83
- Screenreader: NVDA 2020 mit Browser: Firefox 76
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Die in der Applikation eingesetzte 3D-Welt besteht in hohem Ausmaß aus nichttextuellen Elementen. Diese können von Menschen mit Seheinschränkungen nicht oder nur eingeschränkt erfasst und genutzt werden.
Der virtuelle Messestand ist nicht mit der Tastatur bedienbar und kann von Menschen, die auf Tastaturbedienung angewiesen sind nicht genützt werden.
Der Unterschied zwischen Navigations- und Aktionspunkten wird in der Applikation durch Farbe vermittelt.
Dies ist für Menschen mit einer Farbsehschwäche nicht ausreichend.
Lösungen sind aktuell in Arbeit, die Nicht-Barrierefreien Inhalte und Funktionen werden bis Ende des Jahres angepasst.
Unverhältnismäßige Belastung
Die auf spielerische und visuelle Interaktion ausgelegte 3D Umgebung kann nicht mit vertretbarem Aufwand in sinnvollem Ausmaß barrierefrei gestaltet werden. Eine Umstellung auf eine Nicht-virtuelle 3D Lösung stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.
Es wurde bereits eine barrierefreie WebSeite als Alternativangebot integriert [Link], über die die zentralen Inhalte in der Applikation alternativ erreicht werden können. Diese ist mit der Tastatur bedienbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.02.2021 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form von ExpertInnentests durch die Firma Usecon.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an jobmesse.oberoesterreich@ams.at mit dem Betreff “Meldung einer Barriere in der Applikation eJOBmeeting”.
Kontakt:
Arbeitsmarktservice Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts Treustraße 35-43
1200 Wien
Telefon: +43 5 09 04 199
Fax: +43 5 09 04 188
E-Mail: ams.oesterreich@ams.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle